MT Versionen von TA

Alles rund um die Person Dieter Bohlen.
DietmarKohlen
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Emmi hat geschrieben: Do 19. Mai 2022, 17:36 Das, was du beschreibst, ist aber ein Cover, für das man keine Genehmigung braucht. Es hat sich dann ja nur das Arrangement geändert, nicht die Komposition
Nein...

Eine Komposition ist das Produkt aus Text und Arrangement (Instrumental). Und wie du sagst wurde eines von beiden geändert (Instrumental) und das andere übernommen (Text). Ist also dann als Cover zu werten.
Eine Coverversion, auch Cover, ist in der Musik die Interpretation eines Musikstücks durch einen anderen als den erstaufführenden Musiker. Wenn ein anderer Text zur selben oder ähnlichen Melodie entstanden ist, spricht man von einer Kontrafaktur.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion

Edit: offensichtlich kann man dem Begriff "Arrangement" mehreren Bedeutungen zuschreiben. In meinen Beiträgen ist damit das Instrumental eines Songs gemeint. Das produzieren von Musik wird in der Branche gerne als "arrangieren" bezeichnet, obwohl es eigentlich komponieren heißen müsste. Jetzt ist die Verwirrung hier perfekt.. :D
Emmi
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Es geht um das Komponieren an sich. Das hat nichts mit den Instrumenten zu tun, die hinterher verwendet werden. Sieh dir mal mehrere (nicht genehmigte) Coverversionen an. Da dürfen natürlich andere Instrumente benutzt werden, es kann auch acapella gemacht werden oder nur mit Gitarre etc. Wichtig ist, dass vom Aufbau nichts verändert wird. Dazu bedarf es dann Genehmigung. Ich habe jetzt noch mal einige der TA Titel angehört. Ganz gleich ist es sicher nicht, aber ich gehe nicht davon aus, dass dadurch eine wesentliche Änderung stattgefunden hat. Eher verdichten sich die Hinweise, dass es einfach eine Wettbewerbsklausel von Seiten der Plattenfirma inkl. Dieter gab. Dass für eine gewisse oder unbestimmte Zeit keiner von beiden allen die Songs machen darf. Da wurde sich dann geeinigt, TA hat Songs gemacht, Dieter so ziemlich dieselben hinterher, und alle waren froh.
Jack Goldbird
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Es ist rechtlich so, wie Emmi es geschrieben hat.

Rein urheberrechtlich durfte TA genau wie jeder andere Künstler Coverversionen aufnehmen, so viel er wollte, wenn er den Grundcharakter des Songs nicht verändert. Der Begriff Grundcharakter ist dabei dehnbar, aber gute Beispiele sind die bereits genannten oder aber auch z. B. "Flugzeuge im Bauch" von Oli P. mit anderem Text und Sprechgesang/Rap in den Strophen. Das muss genehmigt werden.

Ich vermute auch eine vertragliche Vereinbarung, die das verzögert hat. Zudem musste auch etwas Zeit verstreichen seit "Back For Good", denn wer hätte zB 2005 schon wieder neue Versionen gekauft?

Das HISTORY Album, das mal nebenbei, sieht übrigens in der Vinyl Variante wirklich edel aus.
DietmarKohlen
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Emmi hat geschrieben: Fr 20. Mai 2022, 05:48 Ich habe jetzt noch mal einige der TA Titel angehört. Ganz gleich ist es sicher nicht, aber ich gehe nicht davon aus, dass dadurch eine wesentliche Änderung stattgefunden hat
Jack Goldbird hat geschrieben: Fr 20. Mai 2022, 09:31 Der Begriff Grundcharakter ist dabei dehnbar
Hm. Genau das macht es wohl so schwierig. Für mich ist es ganz klar eine Änderung, für andere wohl eher nicht.
Jack Goldbird hat geschrieben: Fr 20. Mai 2022, 09:31 Ich vermute auch eine vertragliche Vereinbarung, die das verzögert hat
Das kann natürlich auch sein.
..gute Beispiele sind die bereits genannten oder aber auch z. B. "Flugzeuge im Bauch" von Oli P. mit anderem Text und Sprechgesang/Rap in den Strophen. Das muss genehmigt werden.
Ja richtig.

Hab auch noch ein Beispiel für nicht genehmigungspflichtige Sachen:
Auf Spotify findet man etliche Alben, wo bekannte Songs (z.B. aus den 90er Jahren) von irgendwelchen No-Name Interpreten gecovert worden sind. Diese Cover sind HAARGENAU und 1 zu 1 dem Original nachgebaut, klingen halt nur wesentlich schlechter :lol: Da man aber nichts grundlegendes geändert hat muss dafür keine Genehmigung eingeholt werden.

Das war es aber jetzt auch von mir zu diesem Thema. Bin schließlich kein Musikgutachter und es wurde eigentlich alles gesagt :)
Emmi
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Zum Beispiel In The Air Tonight von Scholz war dann wohl genehmigungspflichtig
MW37
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Emmi hat geschrieben: Do 19. Mai 2022, 17:36
DietmarKohlen hat geschrieben: Do 19. Mai 2022, 16:15 Es wird der originale Text (die Rechte daran hat Bohlen) mit einem anderem Instrumental verwendet. Das kann man als eine Bearbeitung der originalen Komposition betrachten. Ein Cover eben.

Dieter taucht daher auch zwangsläufig in den Credits auf ("written by"):
https://www.discogs.com/de/release/8518 ... rs-History
Das, was du beschreibst, ist aber ein Cover, für das man keine Genehmigung braucht. Es hat sich dann ja nur das Arrangement geändert, nicht die Komposition
Da hast du Recht. Vielleicht gab es aber auch eine interne Vereinbarung zwischen TA und DB, man weiß es nicht. Wer ein Arrangement ändert, braucht aber eine Genehmigung vom Urheber, so weit ich weiß.
Peter@SIB
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Emmi hat geschrieben: Sa 21. Mai 2022, 07:22 Zum Beispiel In The Air Tonight von Scholz war dann wohl genehmigungspflichtig
Das weiß ich jetzt nicht so genau... glaube aber kaum dass Scholz oder Perrier bei Collins angerufen haben?!
Ausserdem ist da so viel verändert worden?

Ebenso die Frage bei Samples....wie bei SIBs "back in blue"
Das "ma..ma..maaaa" von Boney M. aus "ma baker".
Emmi
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Peter@SIB hat geschrieben: Mi 25. Mai 2022, 19:35
Emmi hat geschrieben: Sa 21. Mai 2022, 07:22 Zum Beispiel In The Air Tonight von Scholz war dann wohl genehmigungspflichtig
Das weiß ich jetzt nicht so genau... glaube aber kaum dass Scholz oder Perrier bei Collins angerufen haben?!
Ausserdem ist da so viel verändert worden?

Ebenso die Frage bei Samples....wie bei SIBs "back in blue"
Das "ma..ma..maaaa" von Boney M. aus "ma baker".
Da brauchen sie nicht bei Collins anrufen, sondern nur bei dem, der die Verwertungsrechte in seinem Auftrag verwaltet (Label, Agent etc.). Ist keine große Sache, wird ja jeden Tag gemacht.
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