Wie lange SIB bei MT?

Alles rund um die Person Dieter Bohlen.
Emmi
Beiträge: 827
Registriert: Di 23. Apr 2019, 15:01

Stimmt das denn, dass SIB bei YOTD noch dabei waren? Weil in einem Interview sagte Wiedecke, dass 98 schon der Rechtsstreit begann, wie passt das zeitlich dann?
Jochen W.
Beiträge: 509
Registriert: Mi 25. Feb 2015, 00:35

Ja bis zum 2000er Album waren sie dabei. Das war dann auch das letzte Album welches komplett von Luis co-produziert wurde.
Peter@SIB
Beiträge: 283
Registriert: Sa 11. Feb 2017, 22:32

Der Rechtsstreit war erst 2001.
Bis 2000 , also dragon waren sie dabei.

Lt. M. Scholz wurden wohl noch Ende 2000 Chor Aufnahmen zu "Last exit to Brooklyn" gemacht.
Zur VÖ mit SIB kam es jedoch bekanntlich nicht.
Emmi
Beiträge: 827
Registriert: Di 23. Apr 2019, 15:01

Okay, danke. Mich wunderte nur, dass Scholz sagte, dass es um die alten Aufnahmen von BFG ging. Also von der 98er VÖ
DietmarKohlen
Beiträge: 88
Registriert: Do 28. Jan 2021, 13:50

Das war aber alles erst nach dem Jahr 2000. Sonst hätte man ja von 1998-2000 nicht zusammengearbeitet. Vielleicht hat Wiedeke sich da unglücklich ausgedrückt oder sich einfach geirrt. Ist ja auch nicht mehr der Jüngste ;)
Weltmeister.
Beiträge: 55
Registriert: Do 29. Jul 2021, 03:01

Es ist gut möglich, dass der Rechtsstreit bereits 1998 begann.
Die drei Sänger gingen für Back for Good offenbar komplett leer aus. a) Weil der Vertrag angeblich etwaige Remix-Versionen beinhaltet und b) weil man bei der Produktion des 1998er Albums bei den neuen Titeln auf die hohen Falsett-Chöre bewusst verzichtete. So wollte man wohl sicherstellen, dass die drei für das Album BFG keinerlei Ansprüche stellen können?
Sicherlich hat das den Dreien überhaupt nicht geschmeckt.

Als sie dann für ihre Arbeit im Studio mehr Geld verlangten, führte dies zu einer Beendigung der Zusammenarbeit. DB hatte andere gute Künstler an der Hand.

Als sich RK mit seinen Vorwürfen, dass DB niemals selbst auf einer CD gesungen habe, an die Öffentlichkeit wenden wollte, zahlte die Plattenfirma eine Summe an die drei Sänger - mit bekannter Klausel.

Unbekannter Nummer 3 (Luis) hat ja an anderer Stelle bereits auf Streitigkeiten und schwelende Konflikte zwischen DB und RK hingewiesen. Ich erinnere z. B. an die Produktion von Silent Water.

Man muss sich von jeglicher Romantik trennen. SIB und DB das war eine Zweckgemeinschaft. Am Ende handelt es sich schlichtweg um Auftragsproduktionen und ein nüchternes Arbeitsverhältnis.
MW37
Beiträge: 113
Registriert: Mi 23. Feb 2022, 18:43

Weltmeister. hat geschrieben: Di 28. Feb 2023, 10:13 Es ist gut möglich, dass der Rechtsstreit bereits 1998 begann.
Die drei Sänger gingen für Back for Good offenbar komplett leer aus. a) Weil der Vertrag angeblich etwaige Remix-Versionen beinhaltet und b) weil man bei der Produktion des 1998er Albums bei den neuen Titeln auf die hohen Falsett-Chöre bewusst verzichtete. So wollte man wohl sicherstellen, dass die drei für das Album BFG keinerlei Ansprüche stellen können?
Sicherlich hat das den Dreien überhaupt nicht geschmeckt.

Als sie dann für ihre Arbeit im Studio mehr Geld verlangten, führte dies zu einer Beendigung der Zusammenarbeit. DB hatte andere gute Künstler an der Hand.

Als sich RK mit seinen Vorwürfen, dass DB niemals selbst auf einer CD gesungen habe, an die Öffentlichkeit wenden wollte, zahlte die Plattenfirma eine Summe an die drei Sänger - mit bekannter Klausel.

Unbekannter Nummer 3 (Luis) hat ja an anderer Stelle bereits auf Streitigkeiten und schwelende Konflikte zwischen DB und RK hingewiesen. Ich erinnere z. B. an die Produktion von Silent Water.

Man muss sich von jeglicher Romantik trennen. SIB und DB das war eine Zweckgemeinschaft. Am Ende handelt es sich schlichtweg um Auftragsproduktionen und ein nüchternes Arbeitsverhältnis.
Gerade noch mal in das BFG-Album reingehört. Bei „Anything is Possible“ sind doch kurze Falsett-Passagen vorhanden. Insofern hätten sie doch Ansprüche stellen können?
DietmarKohlen
Beiträge: 88
Registriert: Do 28. Jan 2021, 13:50

Man man man...hier wird gerade mächtig was durcheinander gebracht...

Also:
- die Gerichtsstreitigkeiten zwischen Bohlen und SIB / Corleis entstanden erst nach dem Jahr 2000.
- SIB haben zusammen geklagt (ohne Corleis), der Vorwurf lautete: „Der Beklagte (Bohlen) sang selber nicht, gab sich jedoch gegenüber dem Publikum und der Plattenfirma als Gesangsinterpret aus.“
- SIB haben sich auf einen Vergleich eingelassen und jeder von ihnen hat 51.000 Euro von Bohlen / Plattenfirma erhalten
- Corleis klagte später im Alleingang. Dabei ging es in der Tat um Back for Good, weil für die alten Songs im neuen Soundgewand (YMHYMS, ICWIYW, CCL usw.) die alten Gesangsspuren aus den 80ern verwendet wurden
- Corleis forderte für die Verwendung der alten Tonspuren im Nachhinein eine angemessene finanzielle Beteiligung
- Corleis wurden 50.000 Euro angeboten, aber er lehnte ab
- Corleis hat verloren und kein Geld bekommen und ist auf den Gerichtskosten sitzen geblieben.

Wer das nicht verstanden hat, kann hier nochmal nachlesen:
https://www.laut.de/News/Modern-Talking ... -2003-2480

Und ja, für die vier ganz brandneu aufgenommenen Songs auf BFG wurden SIB natürlich bezahlt. Damit hatten die Gerichtsverfahren auch nichts zu tun.
Weltmeister.
Beiträge: 55
Registriert: Do 29. Jul 2021, 03:01

DietmarKohlen hat geschrieben: Di 28. Feb 2023, 15:32 Man man man...hier wird gerade mächtig was durcheinander gebracht...

Also:
- die Gerichtsstreitigkeiten zwischen Bohlen und SIB / Corleis entstanden erst nach dem Jahr 2000.
- SIB haben zusammen geklagt (ohne Corleis), der Vorwurf lautete: „Der Beklagte (Bohlen) sang selber nicht, gab sich jedoch gegenüber dem Publikum und der Plattenfirma als Gesangsinterpret aus.“
- SIB haben sich auf einen Vergleich eingelassen und jeder von ihnen hat 51.000 Euro von Bohlen / Plattenfirma erhalten
- Corleis klagte später im Alleingang. Dabei ging es in der Tat um Back for Good, weil für die alten Songs im neuen Soundgewand (YMHYMS, ICWIYW, CCL usw.) die alten Gesangsspuren aus den 80ern verwendet wurden
- Corleis forderte für die Verwendung der alten Tonspuren im Nachhinein eine angemessene finanzielle Beteiligung
- Corleis wurden 50.000 Euro angeboten, aber er lehnte ab
- Corleis hat verloren und kein Geld bekommen und ist auf den Gerichtskosten sitzen geblieben.

Wer das nicht verstanden hat, kann hier nochmal nachlesen:
https://www.laut.de/News/Modern-Talking ... -2003-2480

Und ja, für die vier ganz brandneu aufgenommenen Songs auf BFG wurden SIB natürlich bezahlt. Damit hatten die Gerichtsverfahren auch nichts zu tun.
Bereits 1998 forderten die drei eine Gewinnbeteiligung. Man wollte nicht wieder so doof sein und sich mit Kleinbeträgen abspeisen lassen. Dies hat Wiedeke in einem Interview so geschildert.
Nachdem man sich nicht einigen konnte, drohte man mit rechtlichen Konsequenzen, wohl auch um Fristen einzuhalten. Die Folge war der Rauswurf. Alles weitere ist bekannt.
DietmarKohlen
Beiträge: 88
Registriert: Do 28. Jan 2021, 13:50

Der Rechtsstreit begann trotzdem nicht 1998 sondern erst 2001 ;) Im Jahr 1998 liegen lediglich die Ursprünge dafür. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.

Mir bleibt trotzdem schleierhaft, warum SIB mit Bohlen / Plattenfirma bis 2000 kooperiert und für mehrere Alben eingesungen haben, wenn man von Anfang (1998) am Gewinn beteiligt werden wollte.
man wollte nicht wieder so doof sein und sich mit Kleinbeträgen abspeisen lassen.
Genau das haben sie doch gemäß den Schilderungen Wiedekes seit 1998 WIEDER mit sich machen lassen?

Ergibt für mich null Sinn.

Wenn ich eine Gewinnbeteiligung möchte und man verweigert mir diese, dann arbeite ich doch nicht noch 2 Jahre mit den "Ausbeutern" zusammen? Erst recht unterschreibe ich dann keinen Vertrag.

Wie passt das alles zusammen?
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