Demo: we still have dreams (Bohlen/Modern Talking)

Alles rund um die Person Dieter Bohlen.
DeeDee
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Richtig ist: Wer in der GEMA aufgeführt ist, hat etwas von schöpferischem Wert geschaffen, dass ihm Zahlungen aus der GEMA zustehen. Deshalb ja, das ist richtig, ist der Status bei der GEMA ein anderer und derjenige muss einen Song so bearbeitet haben, dass er sich komplett vom ursprünglichen Song unterscheidet. Ohne Schöpfungshöhe keine GEMA.

Das kann aber eben unterschiedlich sein. Wenn ein Frank Zander einen Song umarbeitet oder jemand aus CCL Gary Gary Baden macht für eigene Projekte, oder aber wenn ein Rolf Nagel schon bei der Entstehung beteiligt ist.

Ein reines korrigieren eines Textes oder ein bisschen was Feilen am Sound begründet keine Schöpfungshöhe.

Die meisten bei der GEMA aufgeführten Komponisten in Bezug auf Bohlen Songs sind ja die Komponisten der deutschen Liedtexte, die hat Dieter Bohlen ja (fast) nie geschrieben.
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Jeanne Sy.
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Worauf willst Du hinaus, wenn Du statt "die Textdichter der deutschen Liedtexte" "die Komponisten der deutschen Liedtexte" schreibst?
Ansonsten sind die letzten beiden Posts von Jochen und Dir diesbezüglich inhaltlich ja ziemlich gleichlautend.
MW37
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Emmi hat geschrieben: Sa 20. Mai 2023, 07:01
MW37 hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 23:40
Emmi hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 22:39 Bearbeiter bei der gema ist, wer etwas Neues mit einem vorhandenen Musikstück gemacht hat, was sich so sehr von Original unterscheidet, daß es eine tatsächlich schützenswerte Eigenleistung darstellt
Nein, das ist so nicht richtig. Bearbeiter ist, wer einen Song leicht bearbeitet und ihn für eine bestimmte Besetzung oder ein Instrument (z. B. Klavier) arrangiert. Dieser kann m. W. n. bis zu 1/12 der Urheberrechte für seine Version erhalten.

Außerdem erhält jemand, der aus einem Demo eine fertige Aufnahme/Produktion macht, keine Urheberrecht. Das nur noch mal zur Klarstellung.
Nein.
Als Bearbeiter bei der Gema kann man nur aufgeführt werden, wenn der Song im Wesen verändert wird, sodass die Schöpfungshöhe einen urheberrechtlichen Anspruch rechtfertigt. Es geht hier jetzt aber gerade nur um den Status Bearbeiter bei der gema
Das musst du mir mal zeigen, wo das steht. Welche schöpferische Leistung hat denn Rolf Nagel dann deiner Meinung nach erbracht und wo hat er die Songs verändert? Ich dachte immer, dass es so gedacht ist, damit Leute, die das GEWAND eines Songs erheblich verändern, durch die GEMA ein kleines bisschen mitverdienen können.
MW37
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Emmi hat geschrieben: Sa 20. Mai 2023, 07:45
MW37 hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 23:40
Emmi hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 22:39 Bearbeiter bei der gema ist, wer etwas Neues mit einem vorhandenen Musikstück gemacht hat, was sich so sehr von Original unterscheidet, daß es eine tatsächlich schützenswerte Eigenleistung darstellt
Nein, das ist so nicht richtig. Bearbeiter ist, wer einen Song leicht bearbeitet und ihn für eine bestimmte Besetzung oder ein Instrument (z. B. Klavier) arrangiert. Dieser kann m. W. n. bis zu 1/12 der Urheberrechte für seine Version erhalten.

Außerdem erhält jemand, der aus einem Demo eine fertige Aufnahme/Produktion macht, keine Urheberrecht. Das nur noch mal zur Klarstellung.

Sofern er dazu einen Text schreibt, hat der Bearbeiter natürlich das Urheberrecht am von ihm geschaffenen Text. Dieter Bohlen hat in seinen Demos ja in den Strophen oft nur gesummt. Und der Refrain war oft völlig anders. Sofern der Bearbeiter für das Demo dann einen Text schreibt, hat er das Urheberrecht darauf.
Natürlich. Aber es hat doch niemand für Dieters Projekte Texte geschrieben, außer vielleicht Oliver Lukas. Die englischen hat Dieter ja immer selber geschrieben.
CrossingTheRiver
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so z.b.


In a world of dreams, where the night begins
I hear a melody, it's calling me, it never ends
Lost in memories of a love so true
I close my eyes and I think of you


Six years, six nights, we danced in the moonlight
Hand in hand, heart to heart, we held on tight
Forever, together, our love was a guiding light
Six years, six nights, our love burned so bright


Through the haze of time, I see your face
A love so pure, a love I can't erase
Whispers in the wind, echoes from the past
I'm holding on to a love that couldn't last


Six years, six nights, we danced in the moonlight
Hand in hand, heart to heart, we held on tight
Forever, together, our love was a guiding light
Six years, six nights, our love burned so bright
Geronimo
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Emmi hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 22:33 Rolf Nagel hat bearbeitet. Und damit aus den Demos richtige Songs gemacht. Denn das entscheidende ist, dass seine Bearbeitungen schöpfungshöhe erreicht haben. Nur dann wird ein Bearbeiter bei der gema aufgeführt
Diese Aussage, daß Nagel aus Dieters Demos richtige Songs gemacht hat, ist völlig falsch und eher im Reich der Verschwörungstheorien angesiedelt.
Jochen hat es ja gut erklärt: "Bearbeiter" kann auch heißen, daß jemand die Klaviernoten (in der Regel nach der VÖ und völlig unabhängig vom Entstehungsprozess) und damit quasi ein Piano-Arrangement des Songs erstellt. Das hat Nagel in diesen Fällen gemacht.
DeeDee
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Geronimo hat geschrieben: Mo 22. Mai 2023, 01:44
Emmi hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 22:33 Rolf Nagel hat bearbeitet. Und damit aus den Demos richtige Songs gemacht. Denn das entscheidende ist, dass seine Bearbeitungen schöpfungshöhe erreicht haben. Nur dann wird ein Bearbeiter bei der gema aufgeführt
Diese Aussage, daß Nagel aus Dieters Demos richtige Songs gemacht hat, ist völlig falsch und eher im Reich der Verschwörungstheorien angesiedelt.
Jochen hat es ja gut erklärt: "Bearbeiter" kann auch heißen, daß jemand die Klaviernoten (in der Regel nach der VÖ und völlig unabhängig vom Entstehungsprozess) und damit quasi ein Piano-Arrangement des Songs erstellt. Das hat Nagel in diesen Fällen gemacht.
Nein, da kann ich ebenfalls nicht zustimmen. Wenn er nur die Kaviernoten gemacht hätte (unabhängig vom Entstehungsprozess), wäre er bei dieser VÖ NICHT als Bearbeiter bei der GEMA aufgeführt, da er damit keine Schöpfungshöhe des Songs erreicht hätte. Da unterscheidet die Gema streng. Ein Bearbeiter, der bei der GEMA gelistet wird, muss einen Song VERÄNDERT haben.

Ist dies zum Beispiel bei einer Coverversion der Fall, wird der neue Song bei der GEMA NEU gelistet.

Dies ist aber bei Herrn Nagel nicht der Fall. Er ist vermerkt bei dem URSPRUNGSSONG.

Dies bedeutet klar, dass er die ursprüngliche Komposition so stark verändert und ausgearbeitet hat, dass eine Schöpfungshöhe erreicht wurde, die rechtfertigt, dass er zusammen mit DIeter bei der GEMA gelistet wird.

Wisst ihr denn, wer Nagel ist? Na?
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Jeanne Sy.
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DeeDee hat geschrieben: Mo 22. Mai 2023, 07:13
...

Wisst ihr denn, wer Nagel ist? Na?
Den Namen kenne ich schon eine halbe Ewigkeit, denn beim Notenheft "Komponistenportrait Dieter Bohlen" steht überall Text und Musik: Dieter Bohlen Arrangement: Rolf Nagel, gelegentlich ergänzt mit anderen Autoren für deutsche Texte.

Wenn Nagel ein Pseudonym sein sollte für eine andere berühmte Größe und Du dich dazu authorisiert fühlst die Identität offenzulegen, kannst Du es ja tun.
Selbst wenn ich so etwas wüsste, würde ich das nie tun. Es wäre seine Sache, nicht meine. Aber feel free, mach was Du willst.
Jochen W.
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Nochmal (am Beispiel Cheri Cheri Lady):
Die in der GEMA hinterlegte Version von Modern Talking ist die Original-Version und hat eine eigene Werknummer.
Eine weitere Version mit einer nicht-identischen, aber ähnlichen Werknummer ist ebenfalls in der Datenbank hinterlegt. Nennen wir sie die "Nagel-Version" . Hier wird Herr Nagel als Bearbeiter genannt, er hat eine Umgestaltung der Originalaufnahme angefertigt. Die Datenbank zeigt sogar auf, dass seine Bearbeitung für Klavier und Stimme geschrieben wurde.
Er hat also weder das Demo bearbeitet noch sonst irgendwie an der Original-Produktion mitgearbeitet.
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Jeanne Sy.
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Ich kann Dir sehr gut folgen Jochen, denn genau das, Notenblätter für Klavier und Stimme, enthält das "Komponistenporträt". Ich bin sehr dankbar, dass Herr Nagel das prima gemacht hat, mit Angabe der Akkorde, sodass man problemlos auch eine Lagerfeuergitarrenversion daraus ableiten kann.
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